Laut sächsischer Landesbauordnung §47 Aufenthaltsräume ist vorgeschrieben, dass in den Räumen in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen sind jeweils mit einem Rauchwarnmelder auszustatten…
Lassen Sie sich gern beraten.